Beratung zu Fördermöglichkeiten
Unterstützung bei der Implementierung von digitalen Systemen
Im Zeitalter der Digitalisierung ist es für für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Prozesse zu automatisieren und Wachstumspotenziale zu nutzen. Zeit und Geld – an diesen zwei Faktoren scheitern oft notwendige Investitionsentscheidungen und die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle. Staatliche Förderprogramme wie go-digital, Digitalbonus Bayern oder das Zentrale Investitionsprogramm Mittelstand können dabei wichtige Unterstützung leisten. Möchten Sie Ihr Unternehmen weiterentwicken? Dann sollten Sie diese Möglichkeiten nicht ungenutzt lassen.
Wir suchen für Sie die passenden Fördermöglichkeiten, jeweils nach individuellen Anforderungen. Unsere Fördermittelberater begleiten jedes Projekt bis zur vollständigen Abwicklung: von der Antragstellung über die Dokumentation bis hin zum Schlussbericht. Durch die komplette administrative Projektabwicklung entlasten wir Unternehmen von allen Formalitäten.
go-digital
Förderprogramm des Bundes für KMU und Handwerk
Das bundesweite Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt KMU und Handwerksbetrieben speziell autorisierte Beratungsunternehmen für Digitalisierungsmaßnahmen zur Seite, bietet damit fachliche Betreuung und entlastet zugleich von zeitaufwendigen administrativen Formalia. Mit der Neuausrichtung des Programms 2022 wurde auch unsere Autorisierung um neue Digitalisierungsschwerpunkte erweitert, sodass wir Sie noch umfassender beraten können. Die Fördersumme beträgt maximal 16.500 Euro.
Förderkriterien
- Mitarbeiter < 100
- Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme ≤ 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
- rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks
Digitalbonus Bayern
Förderprogramm für den bayerischen Mittelstand
Kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte in Bayern haben, bietet dieses Programm der Bayerischen Staatsregierung eine alternative Fördermöglichkeit. Gefördert wird die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch Hardware, Software (keine Standard-Produkte) sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Zuschusshöhe beträgt je bis maximal 10.000 Euro. Bei besonderem Innovationsgehalt des Vorhabens ist eine erhöhte Förderung im Rahmen von „Digitalbonus Plus“ möglich.
Förderkriterien
- Mitarbeiter < 50
- Jahresumsatz ≤ 10 Millionen Euro
- Betriebsstätte in Bayern, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt
- Gewerbebetrieb nach § 2 GewStG
- Nicht förderfähig sind Freie Berufe (auch, wenn sie in einer gewerblichen Rechtsform ausgeübt werden), sowie Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen und Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei.
- Nicht förderfähig sind zudem Unternehmen in einem aktiven oder angehenden Insolvenzverfahren.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Neustart mit aufgestocktem Fördervolumen
Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen erhalten durch ZIM Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung: der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten Projekte. Das Förderprojekt wurde nach zehnmonatigem Antragsstopp vor Kurzem neu gestartet. Pro Jahr stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Fördergelder für etwa 3.500 Projekte bereit.